Suchen Sie Informationen zu PGS 37-1? Dann möchten Sie wahrscheinlich wissen, ob diese Richtlinie auf Ihre Situation zutrifft und was Sie tun müssen. Auf dieser Seite erklären wir PGS 37-1 Schritt für Schritt, in klarer Sprache und mit Fokus auf die Praxis.
Was ist PGS 37-1?
PGS 37-1 ist eine niederländische Richtlinie (Publicatiereeks Gevaarlijke Stoffen – Veröffentlichungsreihe Gefährliche Stoffe) für die sichere Speicherung von Energie in Systemen mit lithiumhaltigen Batterien. Diese Systeme werden auch als Energiespeichersysteme (ESS) oder (Batterie-)Energiespeichersysteme (BESS) bezeichnet.
Ziel der Richtlinie ist es, auf der Grundlage von Szenarien und entsprechenden Zielen festzulegen, welche Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken von lithiumhaltigen Energiespeichersystemen eingesetzt werden können. Die Hauptziele sind Umweltsicherheit, Arbeitssicherheit und eine angemessene Vorbereitung auf Brand- und Notfalleinsätze.
PGS 37-1 gilt für die gesamte ESS-Installation, einschließlich:
- Batteriemodule und -racks
- das Batteriemanagementsystem (BMS) und andere Steuerungssysteme
- technische Sicherheitsvorkehrungen, wie Lüftungs-, Detektions- und Schutzsysteme
Wann gilt PGS 37-1?
PGS 37-1 gilt für Energiespeichersysteme mit Lithium-Batteriezellen mit einer installierten Gesamtenergiekapazität von mehr als 20 kWh. Kleinere Systeme sind ausgenommen, es wird jedoch empfohlen, die Prinzipien und Maßnahmen, wo möglich, anzuwenden.
Es spielt keine Rolle, ob das System:
- innen oder außen installiert ist
- in einem Gebäude, Container oder Schrank untergebracht ist
- dauerhaft, temporär oder mobil genutzt wird
Kurz gesagt:
- Mehr als 20 kWh: PGS 37-1 gilt
- 20 kWh oder weniger: formal außerhalb des Geltungsbereichs, aber Sicherheitsprizipien werden empfohlen
Wann gilt PGS 37-1 nicht?
PGS 37 1 ist niet van toepassing in de volgende situaties:
Batterien in Fahrzeugen oder Maschinen, die als Fahrzeuge verwendet werden.
Für große private Systeme (mehr als 20 kWh) wird empfohlen, die Sicherheitsprinzipien von PGS 37-1 dennoch zu befolgen. PGS 37-1 gilt nicht in den folgenden Situationen:
- Lagerung loser Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten (fällt unter PGS 37-2)
- Systeme, die von Privatpersonen genutzt werden, wie die meisten Heimbatterien
- Batterien in Fahrzeugen oder Maschinen, die als Fahrzeuge verwendet werden
Bitte beachten Sie:
Für große private Systeme (mehr als 20 kWh) wird empfohlen, die Sicherheitsprinzipien von PGS 37-1 zu befolgen.
Wie groß ist Ihr System?
Für größere Energiespeichersysteme gelten zusätzliche Anforderungen.
- PGS 37-1 wurde für Energiespeichersysteme bis ca. 400 MWh entwickelt
- für neue Systeme, die größer als 400 MWh sind, ist eine spezifische Risikobewertung bezüglich Brandbekämpfung und Löschfähigkeit in Absprache mit der Sicherheitsregion und der zuständigen Behörde erforderlich
Ist PGS 37-1 verpflichtend?
PGS 37-1 ist eine Richtlinie, kein Gesetz im formellen Sinne. In der Praxis ist sie jedoch maßgebend für Genehmigungen, Aufsicht und Versicherungen.
In der aktuellen Situation:
- PGS 37-1 kann durch Genehmigungsauflagen oder maßgeschneiderte Anforderungen verbindlich gemacht werden
- PGS-Richtlinien sind im Bal als Auslegung von Sorgfaltspflichten und als Referenzdokumente ausgewiesen
- Versicherer erwarten oft die Einhaltung von PGS 37-1 als Bedingung für den Versicherungsschutz
Die PGS-Richtlinien, einschließlich PGS 37-1 und PGS 37-2, werden schrittweise im Besluit activiteiten leefomgeving (Bal) als normativer Rahmen festgelegt. Bis zur vollständigen Umsetzung wird PGS 37-1 bereits als die beste verfügbare Richtlinie für ESS-Installationen verwendet.
Praktischer Rat: Behandeln Sie PGS 37-1 als Standard für die sichere Energiespeicherung, damit Ihr Design und Ihre Genehmigungen in Zukunft mit der formalen Bal-Festlegung übereinstimmen.
Was deckt PGS 37-1 ab?
PGS 37-1 ist um Szenarien (S-Nummern), Ziele (D-Nummern) und Maßnahmen herum strukturiert. Die Richtlinie konzentriert sich auf die Beherrschung von Risiken im Zusammenhang mit Energiespeichersystemen durch drei Hauptthemen:
1. Vorfälle verhindern
- sichere Systemplanung und -konstruktion, basierend auf dem aktuellen Stand der Technik
- korrekter Betrieb und Konfiguration des BMS und der Schutzsysteme
- Überwachung, Wartung und regelmäßige Inspektionen über den gesamten Lebenszyklus
2. Folgen begrenzen, wenn etwas schief geht
- Maßnahmen zur Brand- und Rauchkontrolle, Kompartimentierung und Belüftung
- Verhinderung der Eskalation auf die Umgebung und benachbarte Objekte
- sichere Abstände und Positionierung von ESS-Installationen
- gute Zugänglichkeit und Einsatzfähigkeit für Rettungsdienste
- zuverlässige Brand- und Gasdetektion
- angemessene Brandbekämpfungsvorkehrungen, abgestimmt mit der Sicherheitsregion
3. Organisation und Bereitschaft
- klare Verfahren für Zwischenfälle, Ausfälle und Abweichungen
- relevante Informationspakete für Rettungsdienste (z. B. Einsatzpläne)
- Vereinbarungen über Management, Wartung, Änderungsmanagement und Stilllegung
- Schulung und Übungen für das beteiligte Personal
- detaillierte Notfall- und Katastrophenschutzverfahren
Der spezifische Maßnahmenkatalog unterscheidet sich je nach Typ (Installationstyp und Anwendung); PGS 37-1 verknüpft Ziele und Maßnahmen pro Szenario mit diesen Typen.
Häufige Missverständnisse über PGS 37-1
„PGS 37-1 gilt nur für große Batterieparks“
Falsch. Die Richtlinie gilt ab mehr als 20 kWh, einschließlich kleinerer ESS-Installationen.
„Wenn sich das System im Freien befindet, gilt PGS 37-1 nicht“
Falsch. Auch Außeninstallationen sowie temporäre und mobile ESS-Systeme fallen unter PGS 37-1, sobald die 20-kWh-Schwelle überschritten wird.
„Bestehende Systeme müssen keine Maßnahmen ergreifen“
Nicht immer. Auch bestehende Systeme können unter PGS 37-1 fallen; Übergangsfristen sind in Anhang J (Tabelle 11) definiert.
„PGS 37-1 und PGS 37-2 sind dasselbe“
Falsch. PGS 37-1 gilt für stationäre Energiespeichersysteme (ESS/BESS), während PGS 37-2 die Lagerung von lithiumhaltigen Energieträgern (lose Batterien und Batterien in Produkten) betrifft.
Wie PGS 37-1 in der Praxis angewendet wird
Schritt 1 – Definieren Sie Ihre Situation
- welchen Systemtyp haben oder benötigen Sie (Quartiersbatterie, containerisiertes ESS, Netzausgleich, Batteriewechselstation)?
- wie hoch ist die Gesamtkapazität in kWh/MWh?
- wo und wie ist das System installiert (innen/außen, Gebäude/Container/Schrank, Abstand zur Umgebung)?
Schritt 2 – Ermitteln Sie, welche Richtlinie gilt
- stationäres Energiespeichersystem → PGS 37-1
- Lagerung loser Batterien oder Batterien in Produkten → PGS 37-2
Schritt 3 – Stimmen Sie sich frühzeitig mit den Behörden ab
Kontaktieren Sie frühzeitig:
- einen Fachexperten für die Auslegung von PGS 37-1 und die Erstellung der Risikobewertung
- die zuständige Behörde (Gemeinde/Umweltamt) für die Meldung oder Genehmigung
- die Sicherheitsregion für den Feuerwehreinsatz, die Zugänglichkeit und das Brandschutzkonzept
Stellen Sie sicher, dass das Design, die Begründung und die erforderliche Dokumentation mit den PGS-Szenarien und -Zielen übereinstimmen; dies verhindert kostspielige Anpassungen im Nachhinein.
Schritt 4 – Arbeiten Sie nachweislich sicher
Dokumentieren Sie mindestens:
- Entscheidungen, Annahmen und normativen Rahmen (einschließlich PGS-Referenzen)
- Management, Wartung, Inspektionen und Überwachung
- Notfall- und Zwischenfallverfahren sowie die Rolle der Rettungsdienste
Schritt 5 – Berücksichtigen Sie den gesamten Lebenszyklus
Schritt 5 – Berücksichtigen Sie den gesamten Lebenszyklus
PGS 37-1 gilt von der Inbetriebnahme bis zur Stilllegung.
End-of-Life, Wiederverwendung, Demontage und Entsorgung von Batterien und Systemkomponenten sind ebenfalls Teil der Risikobewertung und müssen in Plänen und Verträgen gesichert werden.
Benötigen Sie Hilfe bei PGS 37-1?
In der Praxis erfordert die Anwendung von PGS 37-1 eine Abstimmung zwischen Technologie, Umweltsicherheit, Arbeitssicherheit und Genehmigungen. Die RVO-Richtlinie für die Genehmigung von Stromspeichersystemen bietet einen praktischen Rahmen für die Konsultation mit der zuständigen Behörde und der Sicherheitsregion.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Text soll PGS 37-1 auf praktische und verständliche Weise erläutern und verweist auf die offiziellen Quellen. Die offizielle PGS 37-1:2023 (Version 1.0), die IPLO-Erläuterungen und die RVO-Richtlinien sind zusammen mit Vereinbarungen mit der zuständigen Behörde stets maßgebend.
Quellen & Weiterführende Literatur
Diese Seite basiert auf offiziellen niederländischen Richtlinien und Regierungserklärungen:
- Publicatiereeks Gevaarlijke Stoffen – PGS 37-1:2023, Version 1.0
- IPLO – Erläuterung von PGS 37-1 und PGS 37-2
- RVO – Richtlinie für die Genehmigung von Energiespeichersystemen
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