PGS 37-1: sichere Energiespeicherung mit Batterien

Suchen du Informationen über PGS 37-1? Dann möchten du wahrscheinlich wissen, ob diese Richtlinie auf Ihre Situation zutrifft und was du tun müssen. Auf dieser Seite erklären wir PGS 37-1 Schritt für Schritt, in klarer Sprache und mit Fokus auf die Praxis.

Was ist PGS 37-1?

PGS 37-1 ist eine niederländische Richtlinie für die sichere Speicherung von Energie in Systemen mit Lithiumbatterien. Diese Systeme werden auch als Energiespeichersysteme (ESS) bezeichnet.

Die Richtlinie soll Risiken wie Brände oder das Freisetzen gefährlicher Stoffe reduzieren. Dies ist wichtig, da Lithiumbatterien im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen stark reagieren können.

PGS 37-1 gilt nicht nur für die Batterien selbst, sondern für das gesamte System, einschließlich:

  • Batteriemodule
  • das Batteriemanagementsystem (BMS)
  • technische Sicherheitsmaßnahmen wie Belüftungs- und Schutzsysteme

Wann gilt PGS 37-1?

PGS 37-1 gilt für Energiespeichersysteme mit Lithium-basierten Batterien mit einer gesamten installierten Kapazität von mehr als 20 kWh.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das System:

  • innen oder außen installiert ist
  • in einem Gebäude, Container oder Schrank platziert ist
  • fest oder vorübergehend installiert ist

Kurz gesagt:

  • Mehr als 20 kWh? PGS 37-1 gilt im Allgemeinen
  • 20 kWh oder weniger? Das System fällt nicht unter den formalen Geltungsbereich von PGS 37-1

Wann gilt PGS 37-1 nicht?

PGS 37-1 gilt nicht in den folgenden Situationen:

  • Lagerung von losen Batterien (dies wird durch PGS 37-2 abgedeckt)
  • Systeme, die von Privatpersonen verwendet werden, wie z. B. Heimbatterien
  • Batterien in Fahrzeugen oder Maschinen, die als Fahrzeuge verwendet werden

Bitte beachten Sie:
Für große private Systeme (mehr als 20 kWh) wird oft empfohlen, die Sicherheitsprinzipien von PGS 37-1 zu befolgen.

Wie groß ist Ihr System?

Für große Energiespeichersysteme gelten zusätzliche Anforderungen.

  • PGS 37-1 wurde für Energiespeicherparks bis zu 400 MWh entwickelt
  • Systeme mit mehr als 400 MWh erfordern eine individuelle Risikobewertung
  • Dies muss immer in Absprache mit der zuständigen Behörde und der Sicherheitsregion erfolgen

Ist PGS 37-1 verpflichtend?

PGS 37-1 ist eine niederländische Richtlinie, kein Gesetz. In den Niederlanden ist sie jedoch in der Praxis oft ausschlaggebend.

Im Moment:

  • PGS 37-1 kann durch Genehmigungen oder maßgeschneiderte Anforderungen verbindlich gemacht werden
  • Behörden und Sicherheitsregionen verwenden PGS 37-1 als Referenz
  • Versicherer erwarten oft die Einhaltung von PGS 37-1

Die Regierung arbeitet daran, PGS 37-1 in die nationalen Vorschriften aufzunehmen. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten.

Praktische Ratschläge

Behandeln Sie PGS 37-1 als den Standard für sichere Energiespeicherung. Dies hilft, spätere Probleme zu vermeiden.

Was deckt PGS 37-1 ab?

PGS 37-1 konzentriert sich auf die Kontrolle von Risiken im Zusammenhang mit Energiespeichersystemen. Die Richtlinie ist um drei Hauptthemen herum aufgebaut.

1. Vorfälle verhindern

  • sichere Systemauslegung
  • ordnungsgemäßer Betrieb des BMS
  • Überwachung, Wartung und Inspektion

2. Folgen begrenzen, wenn etwas schief geht

  • Brand- und Rauchschutzmaßnahmen
  • Verhindern einer Eskalation in die Umgebung
  • sichere Abstände zu anderen Objekten
  • Zugänglichkeit für Rettungsdienste

3. Organisation und Bereitschaft

  • klare Verfahren für Vorfälle
  • Informationen für Ersthelfer
  • Vereinbarungen über Wartung und Stilllegung

Die genauen Maßnahmen hängen von der Art der Installation und Anwendung ab.

Häufige Missverständnisse über PGS 37-1

„PGS 37-1 gilt nur für große Batterieparks“

Nein. Die Richtlinie gilt ab mehr als 20 kWh, auch für kleinere Systeme.

„Wenn sich das System im Freien befindet, gilt PGS 37-1 nicht“

Falsch. Außenanlagen fallen ebenfalls unter PGS 37-1.

„Bestehende Systeme müssen keine Maßnahmen ergreifen“

Auch bestehende Systeme können unter PGS 37-1 fallen.
Für bestehende Situationen können Übergangsfristen gelten.

„PGS 37-1 und PGS 37-2 sind dasselbe“

Nein.

  • PGS 37-1: Energiespeichersysteme (ESS)
  • PGS 37-2: Lagerung von losen Lithiumbatterien

Wie man PGS 37-1 in der Praxis angeht

Schritt 1 – Definieren Sie Ihre Situation

  • Welchen Systemtyp haben oder benötigen Sie?
  • Wie hoch ist die Gesamtkapazität?
  • Wo und wie ist es installiert?

Schritt 2 – Ermitteln Sie, welche Richtlinie gilt

  • Energiespeichersystem → PGS 37-1
  • Lagerung von Batterien → PGS 37-2

Schritt 3 – Stimmen Sie sich frühzeitig mit den Behörden ab

Kontaktieren Sie frühzeitig:

  • die zuständige Behörde
  • falls erforderlich, die Sicherheitsregion

Dies hilft, spätere Änderungen zu vermeiden.

Schritt 4 – Arbeiten Sie nachweislich sicher

Dokumentieren Sie:

  • Entscheidungen bezüglich der Konstruktion
  • Wartung und Inspektionen
  • Notfallverfahren

Schritt 5 – Berücksichtigen Sie den gesamten Lebenszyklus

PGS 37-1 gilt von der Inbetriebnahme bis zur Stilllegung.
Das Ende der Lebensdauer und die Entfernung sind ebenfalls Teil davon.

Benötigen Sie dabei Hilfe?

Rechtlicher Hinweis

Wir haben diese Seite erstellt, um PGS 37-1 in der Praxis verständlich zu machen. Da jede Situation anders ist, können die genauen Anforderungen variieren. Die offizielle PGS 37-1 und Vereinbarungen mit der zuständigen Behörde sind immer maßgebend.

Quellen & Weiterführende Literatur

Diese Seite basiert auf offiziellen niederländischen Richtlinien und Regierungserklärungen:

  • Publicatiereeks Gevaarlijke Stoffen – PGS 37-1:2023, Version 1.0
  • IPLO – Erläuterung von PGS 37-1 und PGS 37-2
  • RVO – Richtlinie für die Genehmigung von Energiespeichersystemen

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