Lagern du Lithiumbatterien oder batteriebetriebene Produkte?
Dann müssen du möglicherweise PGS 37-2 einhalten.
Auf dieser Seite erläutern wir, wann PGS 37-2 gilt, worum es in der Richtlinie geht und wie man sie in der Praxis handhabt. In klarer Sprache, mit Fokus auf reale Situationen.
Was ist PGS 37-2?
PGS 37-2 ist eine Richtlinie für die sichere Lagerung von Energieträgern auf Lithiumbasis, wie z. B. Lithium-Ionen-Batterien.
Sie gilt für Batterien, die als Produkte oder Lagerware gelagert werden, und nicht für Batterien, die Teil eines betriebsbereiten Energiespeichersystems (ESS) sind.
Die Richtlinie konzentriert sich auf die Reduzierung von Risiken wie:
- Brand
- thermische Instabilität
- Freisetzung giftiger Gase
- Schäden an Personen, Gebäuden und der Umwelt
PGS 37-2 ist Teil der Publicatiereeks Gevaarlijke Stoffen (PGS) und wird von Behörden, Feuerwehren und Versicherern als Sicherheitsstandard verwendet.
Wann gilt PGS 37-2?
PGS 37-2 gilt, wenn du Lithium-basierte Batteries lagerst, die nicht in einem Energiespeichersystem installiert sind.
Dies umfasst Situationen wie:
- Lagerung von Ersatz- oder Austauschbatterien
- Lagerhallen mit Lithiumbatterien auf Lager
- Batterien in Produkten, die auf den Verkauf oder die Verteilung warten
- Sammlung oder Lagerung von gebrauchten oder beschädigten Batterien
Wichtig:
PGS 37-2 gilt für die geschäftliche und organisatorische Nutzung.
Sie gilt nicht für den normalen privaten Hausgebrauch.
Gilt PGS 37-2 für mich? (Schnellcheck)
Beantworte die folgenden Fragen. Wenn du mehr als einmal mit „Ja“ antworten, ist PGS 37-2 wahrscheinlich relevant.
☐ Ich lagere Lithium-basierte Batteries oder batteriebetriebene Produkte
☐ Die Batteries sind nicht in einem funktionierenden Energiespeichersystem installiert
☐ Die Lagerung ist Teil eines Unternehmens oder einer Organisation
☐ Batteries werden in größeren Mengen oder über längere Zeiträume gelagert
☐ Die Lagerung umfasst gebrauchte, zurückgegebene oder beschädigte Batteries
Überwiegend „Ja“? Dann gilt PGS 37-2 wahrscheinlich.
PGS 37-2 oder PGS 37-1: Wo liegt der Unterschied?
Viele Organisationen verwechseln diese beiden Richtlinien.
- PGS 37-1 → gilt für Energiespeichersysteme (ESS), die Elektrizität speichern und freisetzen
- PGS 37-2 → gilt für gelagerte Lithiumbatterien, die kein Teil eines ESS sind
Wenn Batterien angeschlossen sind und aktiv Energie speichern → PGS 37-1
Wenn Batterien als Artikel oder Lagerware gelagert werden → PGS 37-2
Warum ist PGS 37-2 wichtig?
Lithiumbatterien können instabil werden, wenn:
- sie beschädigt sind
- sie überhitzen
- sie falsch gelagert werden
- sie alt oder defekt sind
PGS 37-2 hilft, diese Risiken zu reduzieren, indem klare Sicherheitsprinzipien festgelegt werden für:
- Lagerbedingungen
- Layout der Lagerbereiche
- Brandverhütung und -bekämpfung
- Handhabung von beschädigten oder ausgedienten Batterien
Die Einhaltung von PGS 37-2 hilft:
- Menschen und Eigentum zu schützen
- Vorfälle und Ausfallzeiten zu verhindern
- Erwartungen von Behörden und Versicherern zu erfüllen
Was fordert PGS 37-2 in der Praxis?
PGS 37-2 verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass die Maßnahmen abhängen von:
- der Art der Batterien
- der gelagerten Menge
- dem Zustand der Batterien
- der Lagerumgebung
In der Praxis konzentriert sich die Richtlinie auf die folgenden Bereiche:
Brandschutz und -verhütung
- Begrenzung der Brandausbreitung
- Reduzierung von Zündrisiken
- Erkennungs- und Alarmsysteme
- geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen
Lagerlayout und -konstruktion
- Trennung von Batterietypen
- Sicherheitsabstände und Unterteilung
- feuerbeständige Konstruktion, wo erforderlich
- geeignete Böden und Materialien
Belüftung und Umweltkontrolle
- Verhinderung von Wärmestau
- Kontrolle von Gasen, die bei Vorfällen freigesetzt werden
Handhabung von beschädigten oder ausgedienten Batterien
- separate Lagerung für beschädigte Batterien
- klare Verfahren für die sichere Handhabung und Entfernung
- zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen aufgrund des erhöhten Risikos
Organisation und Verfahren
- klare Arbeitsanweisungen
- Notfallverfahren
- Zugangskontrolle und Beschilderung
Wie man PGS 37-2 Schritt für Schritt angeht
Schritt 1 – Erfassen Sie Ihre Lagersituation
- welche Arten von Batterien lagern Sie?
- wie viele und in welchem Zustand?
- wo und wie werden sie gelagert?
Schritt 2 – Identifizieren Sie Risiken und anwendbare Maßnahmen
- normale Lagerware vs. beschädigte Batterien
- kurzfristige vs. langfristige Lagerung
- Lagerung im Innen- vs. Außenbereich
Schritt 3 – Stimmen Sie sich bei Bedarf mit den Behörden ab
PGS 37-2 wird oft verwendet von:
- Kommunen
- Feuerwehren
- Versicherern
Eine frühzeitige Abstimmung verhindert spätere Änderungen.
Schritt 4 – Implementieren und dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen
- Lagerlayout
- Verfahren und Schulungen
- Inspektionen und Kontrollen
Benötigen Sie dabei Hilfe?
Häufige Missverständnisse über PGS 37-2
„PGS 37-2 gilt nur für Batteriefabriken“
Nein. Sie gilt für jede Organisation, die Lithiumbatterien lagert.
„Kleine Mengen spielen nie eine Rolle“
Das Risiko hängt nicht nur von der Menge ab, sondern auch vom Batteriezustand und der Lagerzeit.
„Dies ist nur für Lithium-Ionen relevant“
PGS 37-2 konzentriert sich auf Energieträger auf Lithiumbasis, unabhängig von der Anwendung.
Rechtlicher Hinweis
Wir haben diese Seite vorbereitet, um PGS 37-2 in der Praxis verständlich zu machen. Da jede Situation anders ist, können die genauen Anforderungen variieren. Die offizielle PGS 37-2 und Vereinbarungen mit der zuständigen Behörde sind immer maßgebend.
Quellen & Weiterführende Literatur
Diese Seite basiert auf offiziellen Richtlinien und Erläuterungen der Regierung:
- Publicatiereeks Gevaarlijke Stoffen – PGS 37-2:2023, Version 1.0
- IPLO – Erläuterung von PGS 37-1 und PGS 37-2
- RVO – Leitfaden zur Genehmigung und Batteriesicherheit
Inhaltsverzeichnis
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